Ablauf des Antragsverfahrens

Das vorgesehene Antragsverfahren nimmt bis zur Berufung folgenden Weg:

Zuerst ist ein Vorantrag zu stellen. Dieser ist beim Direktor und gleichzeitig bei der Geschäftsführung des Gutenberg Forschungskollegs (GFK) in elektronischer sowie in Papierform einzureichen. Im Vorantrag wird die Begründung des Antrags auf Förderung durch ein Fellowship des GFK in Hinblick auf die Bewertungskriterien skizziert. Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich. Sofern die Besetzung mit einer konkreten Person (Einzelfellowship) oder einem Kreis weniger Personen (gebündeltes Fellowships) beabsichtigt ist, sollten diese genannt werden. Weiterhin sollte im Vorantrag das Antrag stellende Konsortium klar erkennbar sein und den Antrag unterstützende Institutionen genannt werden. Außerdem sollte der Vorantrag eine Schätzung des Förderumfangs (Gesamtsumme in Euro) sowie eine Zeitplanung beinhalten. Letzteres ist in dringenden Fällen besonders wichtig. Insgesamt sollte der Vorantrag nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten umfassen.Nach Einreichung prüft das GFK den Vorantrag zeitnah.

Bei positiver Beurteilung erbittet das GFK nach Rücksprache mit dem Direktor und/oder der Geschäftsführung einen Vollantrag, gegebenefalls in deutscher und in englischer Sprache. Da der Vollantrag von externen Gutachtern begutachtet wird, müssen ein Curriculum Vitae und ein Schriftenverzeichnis der für ein Fellowship vorgeschlagenen Person/en miteingereicht werden. Mit dem Einreichen eines Vollantrags besteht die Gelegenheit, die zuvor genannte Begründung und die den Antrag begleitenden Randbedingungen ausführlich auf bis zu zehn DIN-A4-Seiten darzulegen.

Bitte reichen Sie Vor- und Vollantrag jeweils an den GFK-Direktor und zeitgleich bei der Geschäftsführung in elekronischer sowie in Papierform ein. Der Dienstweg ist einzuhalten.