GFK-Fellowship

Wenn Sie einen Antrag planen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragstellung und wenden Sie sich bei Fragen jederzeit gerne an uns.

Das GFK-Fellowship sichert jedem Fellow erstklassige Forschungsbedingungen. Fellows können von der Lehre teilweise oder vollständig freigestellt werden. Zum Ausgleich für das wegfallende Lehrdeputat in Fachbereichen erhalten diese entsprechende Mittel für die Vertretung. GFK-Fellowships können an externe exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Künstlerinnen und Künstler vergeben werden, um diese nach Mainz zu holen, aber auch an besonders herausragende Forscherinnen und Forscher der JGU. Um eine langfristige Bindung an die JGU zu gewährleisten, geht mit der Vergabe eines externen GFK-Fellowship zumeist eine Berufung an die JGU auf Dauer einher, um die Nachhaltigkeit der damit verbundenen Schwerpunktsetzung zu sichern. Des Weiteren gibt es in Ausnahmefällen GFK-Fellowships, die für die Stärkung von Forschungskooperationen genutzt werden können. Die Fachbereiche und Institute der JGU können gerne eigene Ideen für die optimale Gestaltung von GFK-Fellowships in Ihren Forschungsbereichen einbringen und mit dem GFK-Direktor und dem GFK-Leitungsgremium diskutieren.

Seit 2017 wird jährlich eine weitere Art von GFK-Fellowships ausgeschrieben, die sogenannte "Zielgerade". Dieses Fellowship soll den Abschluss eines großen Publikationsprojekts oder eines bedeutenden künstlerischen Werks ermöglichen. Durch ein GFK-Fellowship "Zielgerade" werden im Wesentlichen Mittel zur Verfügung gestellt, mit denen für zwei Semester eine Vertretung für die Lehre eingestellt werden kann.