Beantragung eines GFK-Fellowship

Das oberste Prinzip des GFK ist die Verpflichtung zur wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Exzellenz - ohne die Vorgabe bestimmter bevorzugter Fachrichtungen. Um die größtmögliche Fairness und Transparenz der Entscheidungsprozesse des GFK zu sichern, werden Mittel und Unterstützung des GFK nur nach Einreichung eines entsprechenden Antrags bewilligt. In diesem Antrag müssen die besondere wissenschaftliche oder künstlerische Exzellenz dargestellt werden sowie der nachhaltige Mehrwert, den die Förderung für die JGU bieten soll.

Mögliche Antragsteller:innen sind:

  • Fachbereiche, der Senat und die Universitätsleitung;
  • kleinere Einheiten wie Institute oder einzelne Wissenschaftler:innen und Künstler:innen, die jedoch den Dienstweg über ihren Fachbereich einhalten müssen;
  • mehrere solcher Einheiten (gegebenenfalls auch unter Einbeziehung weiterer interner oder externer Institutionen, wie die MPI, Profil- und Potentialbereiche oder große Verbundforschungsprojekte), die gemeinsam einen Antrag stellen.

Bitte beachten Sie die Antragsfristen und den aktualisierten Leitfaden mit weiteren Informationen zu Anträgen auf GFK-Fellowships.

Im Wesentlichen sind zwei unterschiedliche Arten von Anträgen möglich:

a) strategische Berufungen einer Kandidatin/eines Kandidaten auf eine Professur an der JGU, bei denen das GFK von Beginn an in das Berufungsverfahren eingebunden ist - denken Sie zudem daran, den Präsidialbereich frühzeitig über ihre Pläne zu informieren. Bitte beachten Sie, dass eine Unterstützung anderer Berufungsverhandlungen durch das GFK nur in Ausnahmefällen möglich ist und unter Variante b fällt, d.h. die dort genannten Antragsfristen sowie Maximalfördersumme und -dauer zu beachten sind.

b) sonstige GFK-Fellowships: Beantragung zweimal im Jahr zu festen Fristen möglich. In diesen Fällen können bis zu 300.000 € für bis zu 3 Jahre beantragt werden.

Wenn Sie einen Antrag planen, orientieren Sie sich bitte an den Informationen im Leitfaden zur Antragstellung. Fragen hierzu werden Ihnen GFK-Direktorin und -Geschäftsführung gerne beantworten - kontaktieren Sie uns unbedingt frühzeitig! Die wesentlichen fachlichen Inhalte der Anträge müssen in englischer Sprache vorliegen, sonst ist keine Begutachtung möglich. Nutzen Sie bitte das Antragsformular für GFK-Fellowships.

Vor der Antragstellung ist ein Gespräch mit der GFK-Direktorin vorgesehen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsführung des GFK bzw. mit der GFK-Direktorin auf. Falls ein abgelehnter Antrag erneut eingereicht werden soll, soll vor Überarbeitung des Antrags ein Gespräch mit der GFK-Leitung und -Geschäftsführung erfolgen und der Antrag signifikant überarbeitet werden.

Antragsfrist und Präsentationstermin:

Ab dem Wintersemester 2021/22 werden neue Anträge gebündelt in einer Sitzung des Leitungsgremiums gegen Ende des Semesters präsentiert und vergleichend diskutiert. Die Antragsfrist fürs Sommersemester endet am 15. Juni, die Frist fürs Wintersemester endet am 15. Dezember. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Termin für ein Vorgespräch mit der GFK-Direktorin vereinbaren.

Eine Entscheidung über die Förderung wird jeweils für den Beginn des auf die Antragstellung folgenden Semesters angestrebt.