Bewertungskriterien

Folgende Kriterien sind maßgeblich für die Bewertung eines Antrags auf ein GFK-Fellowship und gelten sinngemäß entsprechend auch für Anträge anderer Fördermaßnahmen.

Individuelle Exzellenz

Die zu berufende Person ist wissenschaftlich erstklassig ausgewiesen und genießt höchstes Ansehen in ihrer wissenschaftlichen Community. Bei einer Berufung auf Dauer ist auch der Nachweis zur Qualifikation in der akademischen Lehre zu führen. Sofern möglich, ist ein namentlicher Vorschlag (einer oder mehrerer Kandidatinnen und/oder Kandidaten) für den Antrag förderlich.

Bedeutung des Gebiets für die wissenschaftliche Profilbildung der Universität

Das Arbeitsgebiet der auf ein GFK-Fellowship zu berufenden Person ist besonders zukunftsweisend und von besonderer Bedeutung für die Verbesserung des wissenschaftlichen Profils der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU).

Wissenschaftliche Reputation der aufnehmenden Institution

Bei der Antragstellung ist der Nachweis zu führen, dass die den Fellow aufnehmende Institution der JGU eine exzellente wissenschaftliche Reputation besitzt oder diese durch die Berufung des Fellows erlangt und dass sie dem Fellow adäquate wissenschaftliche Arbeitsbedingungen bieten kann.

Langfristige Perspektiven

Bei der Antragstellung ist für die Anschlussfinanzierung nach Auslaufen des Fellowship in der den Fellow aufnehmenden Institution eine Stelle nachzuweisen. Der Nachweis der langfristigen Perspektive ist jedoch keine Ausschlussbedingung: In besonders begründeten Ausnahmen kann die Universitätsleitung das Angebot an den zu berufenden Fellow durch Bereitstellung einer W3-Professur nach Auslaufen des GFK-Fellowship absichern. Dies bedingt aber eine Abstimmung mit der Universitätsleitung und dem Fachbereich der aufnehmenden Institution vor Antragstellung.